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Zinswetten - Wer ist wirklich schuld?


Freitag 25.03.2011 - Rubrik: Wirtschaft



Der Prozess wurde auch als „David gegen Goliath“ bezeichnet, am Ende ging David siegreich hervor und Goliath musste eine Schlappe einstecken. In dem Prozess war ein mittelständischer Unternehmer vor Gericht gezogen und hatte gegen die Deutsche Bank geklagt. Gegenstand der Klage waren Zinswetten. Der Bundesgerichtshof hatte am Mittwoch entschieden, die Deutsche Bank muss dem Hygienehersteller Ille aus Altenstadt in Hessen gut 540.000 Euro Schadensersatz zahlen. Der Unternehmer hatte 2005 hochriskante Zinswetten abgeschlossen. Auf dem Finanzmarkt werden diese Geschäfte als CMS Spread Ladder Swaps bezeichnet. Der Unternehmer hatte die 540.000 Euro 2005 verloren.


Nun geht die Angst um

Die Deutsche Bank befürchtet ein Zukunft eine Klagewelle, denn nicht allein Unternehmer hatten das Produkt gekauft, zahlreiche deutsche Städte und Gemeinden hatten ebenfalls auf Zinswetten gesetzt, um die klammen Haushaltskassen aufzubessern. Und nicht allein die Deutsche Bank hatte Spread Ladder Waps verkauft, auch die angeschlagene WestLB hatte sich an den Geschäften beteiligt und in großem Umfang dem Land Nordrhein-Westfalen Swaps verkauft. Hier soll es um 4,1 Milliarden Euro handeln, Geschäfte die schon im Jahr 2005 abgeschlossen wurden. Nun hoffen zahlreiche Gemeinde und Städte ihr verlorenes Geld ebenfalls zurück bekommen zu können.


Wie funktionieren Zinswetten?

Den beteiligten Käufern ging es darum ihre eigene Zinslast zu mindern. Mit der Bank wird ein Swap-Vertrag abgeschlossen. Der Käufer wettet mit der Bank wie sich die kurz-und langfristigen Zinsen am Markt entwickeln werden. In den betroffenen Fällen ging man davon aus, dass die langfristigen Zinsen stärker steigen als die kurzfristigen. Die Rechnung ging aber nicht auf, denn plötzlich stiegen die kurzfristigen Zinsen an und viel Geld ging verloren. Zahlreiche Städte und Gemeinden, in ihrer Finanzlage ohnehin schon angeschlagen, verloren mehrere Millionen Euro. In der Folge wurden die Haushaltslöcher noch größer. Da mit öffentlichen Geldern eigentlich keine hochriskanten Geschäfte getätigt werden dürfen, wurden die Zinswetten und das verlorene Geld nicht an die große Glocke gehangen. Durch das Urteil des BGH hoffen jedoch jetzt zahlreiche Gemeinden und Städten darauf ihr Geld ebenfalls wieder zu bekommen. Das Verständnis für das Urteil des Bundesgerichtshofes teilt allerdings nicht jeder, denn viele sehen die Schuld auf beiden Seiten.


Übertriebener Anlegerschutz oder gerechtfertigtes Urteil?

Inwieweit befreit das nun getroffene Urteil Anleger von ihrer eigenen Verantwortung? Bei den abgeschlossenen Swaps-Verträgen ging es keineswegs um ahnungslose Rentner oder Familienväter, die ein paar hundert Euro Erspartes zinssicher anlegen wollten. Im Fall des Unternehmers handelt es sich um einen gestandenen Geschäftsmann, der sein Geld nicht erst seit gestern anlegt. Im Falle der Gemeinden verwalten die zuständigen Akteure seit Jahren Millionen öffentlicher Gelder. Auch hier müsste man davon ausgehen, dass alle Beteiligten durchaus wissen worauf sie sich eingelassen haben oder zumindest im Stande sind sich ausreichend aufklären zu lassen. Viel mehr entsteht der Eindruck, als wolle man sich jetzt aus der eigenen Verantwortung stehlen, denn riskante Zinswetten sind schlecht für das Image. Und sollten die beteiligten Käufer tatsächlich nicht verstanden haben was man ihnen verlaufen wollte, warum haben sie es denn dann überhaupt gekauft und sich nicht für ein Produkt entschieden, welches ihnen von A-Z schlüssig gewesen ist? Es stellt sich anders herum die Frage, wie laut wären die betroffenen Kunden geworden, wenn die Zinswetten zu ihren Gunsten ausgegangen wären? Muss das Pferd die Wettschulden bezahlen, weil es zu langsam gelaufen ist? Welches Wissen und welche Verantwortung darf man von Kämmerern erwarten, die täglich mit Millionensummen arbeiten? Oder darf man zumindest erwarten, dass diese Menschen und Unternehmer eventuell eine zweite Meinung einholen, wenn sie sich einer Sache nicht sicher sind? Die Gemeinden und der Unternehmer waren sich ihrer Sache sicher, so sicher wie man sich bei einer Wette sein kann und sie haben verloren und versuchen die Verantwortung allein dem Wettpartner zuzuschieben. Wieder einmal musste das Argument herhalten, man wäre nicht ausreichend beraten worden. Ob dieses Argument aber ausreicht, um Geschäfte zu entschuldigen, an denen der Anleger verdienen wollte, es aber nicht hat, bleibt fraglich. Vielleicht sollte eher ein Urteil gefällt werden, welches deutlich eingrenzt wie viel Risiko darf mit öffentlichen Geldern eingegangen werden.



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