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Niedrige Refinanzierungskosten auch für Verbraucher


Montag 20.09.2010 - Rubrik: Wirtschaft



Das Preisbestimmungsrecht laut Bundesgerichtshof


Nachdem im Jahre 2009 vom Bundesgerichtshof festgelegt wurde, dass ein einseitiges Preisbestimmungsrecht im Hinblick auf die Konditionen der Dispozinsen nicht rechtsmäßig ist, stellen Verbraucherschützer fest, dass sich nicht alle Banken an das offizielle Urteil laut BGH xl ZR 78/08 halten.


Nord-Rhein Westfalen beginnt, weitere werden folgen

Nord-Rhein Westfalen hat angekündigt, gegen die Sparda und die Targobank Münster genau wegen dieses Umstandes Klages einzureichen, da die Dispozinsen unter anderem weit über dem bundesweiten Durchschnitt liegen. Und das obschon die Europäische Zentralbank den Leitzins schon seit vergangenem Jahr auf dem Rekordtief von 1 Prozent behält. Das bedeutet, dass sich die Banken innerhalb der Europäischen Union zu relativ günstigen Kondition Geld leihen können, diese Zinspolitik jedoch offensichtlich nicht an den Verbraucher übertragen. So liegen die Überziehungszinsen bei Girokonten zwischen 7,99 Prozent und 17 Prozent. Bei einer Stichproben-Untersuchung von 33 Finanzinstituten wurde nicht nur das festgestellt, nein, es konnte auch ermittelt werden, dass einige Banken schon seit Jahren keinen Wert darauf gelegt haben, ihre Zinskonditionen anzupassen - die hierfür vorgesehene Unterlassungserklärung wurde schlichtweg nicht unterschrieben. Kunden, die ein Girokonto beantragen, haben sogar bei der Kontoeröffnung unter anderem unterschrieben, dass die Refinanzierungskosten bei Dispositions-Krediten nicht umgelagert werden müssen. Der vom BGH festgelegt Beschluss macht dies jedoch nicht nur möglich, sondern erklärt ein solches Vorgehen als rechtswidrig.


Die Rechtfertigung der Banken

Die Targobank fordert unter anderem rund 17 Prozent an Zinsen, was sich weit über dem bundesweiten Durchschnitt, der bei circa 11 Prozent liegt, befindet. Die Rechtfertigung der ehemaligen Citibank besteht darin, dass Verbrauchern unterschiedlichen Kontenmodelle zur Verfügung stehen. Ein Großteil der Kunden würde jedoch das Modell vorziehen, dessen Zinssatz bei 9,74 Prozent liegt. Auch die zweite Bank, die in diesem Zusammenhang zentrale Aufmerksamkeit erhält, versucht sich zu erklären: das Argument der Sparda Bank Münster ist jedoch, dass sie sich am bundesweiten Durchschnitt orientiert - die Zahlen jedoch sagen etwas anderes.


Die tatsächlichen, legitimen Werte

In diesem Fall sind sich Verbraucherschützer und Politik mehr als einig - die faire Zinspolitik, die sogar via BGH-Beschluss vorgeschrieben ist, muss endlich umgesetzt werden. Da der Leitzins auf einen Prozent begrenzt ist, wäre ein Dispositionskredit von 7 Prozent und klassische Überziehungszinsen von 10 Prozent gerechtfertigt.



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