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Das Ende des Bankengeheimnisses


Freitag 08.10.2010 - Rubrik: Wirtschaft



Die Freigabe der Kundendaten im Doppelbesteuerungsabkommen


Scheinbar vorbei sind die Zeiten, in welchen deutsche Steuersünder die Schweiz als Steuerparadies bezeichnen können. Noch in diesem Monat wird das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland unterzeichnet. Mit diesem Abkommen dürfen Schweizer Banken den deutschen Steuerermittlern aktiv bei der Steuerprüfung helfen - für den Kontoinhaber eines Schweizer Bankkontos heißt dies letztendlich, dass das Bankgeheimnis im gewohnten Format nicht mehr existiert und somit auch die Kundenidentität nicht mehr geheim bleibt. Schon im vergangenen Jahr wurde dieser Schweizer Beschluss festgelegt. Anlass für eine derartige "Revolution" war die Androhung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (kurz OECD), dass die Schweiz auf die "Schwarze Liste" der Steueroasen kommt, sofern die Möglichkeit der Steuerhinterziehung in diesem Umfang bestehen bleibt.


Steuerhinterzieher - eine Regierung mit Diskrepanz

Die OECD geht somit auf einen schon langen Verdacht und auf Ereignisse der Vergangenheit und den damit bekannt gewordenen Zahlen ein. Zu Beginn des Jahres wurde der Regierung eine Daten-CD zum Kauf angeboten, die dem Fiskus eine Höhe von 400 Millionen Euro einbringen könnten. Wie? Einzig und allein Kundendaten befinden sich auf dieser CD - deutsche Kunden, die ihr Kapital in der Schweiz angelegt haben, um Steuern, aus ihrer Perspektive, sparen zu können. Für den Fiskus handelt es sich dabei um Steuerhinterziehung, welche jetzt endlich aufgedeckt werden könnte und aktuelle finanzielle Defizite des Bundeshaushaltes nachträglich stopfen könnte. Während die einen Quellen spekulierten, woher diese Daten-CD stammen könnte, kritisierten andere die tatsächliche Überlegung der Regierung "Diebesgut" zu kaufen.


Das Vermögen in der Schweiz

Laut inoffizieller Berichte stammen die Daten aus dem Finanzinstitut Credit Suisse, wobei es sich in diesem Fall jedoch eher um ein generelles,grenzüberschreitendes Problem handelt. Dass die Deutschen, die wichtigsten Kunden der Eidgenossen sind, wurde in den vergangen Wochen mit faktischen Zahlen belegt. 195 Milliarden Euro (entspricht 260 Milliarden Franken) werden von Schweizer Finanzinstituten verwaltet. Insgesamt befinden sich 2400 Milliarden Franken an ausländischem Vermögen bei den Schweizern, wozu aller Wahrscheinlichkeit nach nicht nur deutsche Steuersünder gehören.


Klare Regeln für die Nichtigkeit des Bankgeheimnisses

Zunächst muss bei dem Doppelbesteuerungsabkommen exakt formuliert werden, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um dass Schweizer Banken Kundendaten weitergeben dürfen. Auch in welchem Umfang diese Daten freigegeben werden, ist derzeit nur vermutbar; bislang handelt es sich um den Namen und die Kontonummer, was deutschen Ermittlern theoretisch schon ausreichen könnte, um potentielle Steuerhinterzieher ausfindig zu machen.

Das Ende des Bankgeheimnisses ist ein deutlicher Nachteil für Kunden, mit Sicherheit ein Garant für Kundenverluste der Schweizer Finanzinstitute, jedoch in jedem Fall eine lukrative Amtshilfe für deutsche Finanzbehörden.


Die Hoffnung, die Identität der Kunden zu wahren

Bislang hat die Schweiz gehofft, um solch ein Abkommen herum zu kommen. Der Idealfall für Schweizer Finanzinstitute wäre ein kombiniertes Abkommen gewesen, mit welchem Quellensteuer und Amtshilfe festgelegt worden wären. Diese Quellensteuer bedeutet, dass der Kontoinhaber aus dem Ausland an sein Herkunftsland einen pauschalen Betrag überweist, der selbstverständlich auf die verwalteten Kapitalerträge erhoben wird. Die Kundenidentität wäre somit bis zum äußersten "Notfall" gewährt worden und hätte nicht eine solche Auswirkung wie das in diesem Monat unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen.



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