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30 Millionen EU-Bürger ohne Girokonto


Montag 05.09.2010 - Rubrik: Wirtschaft



Ein Leben ohne Girokonto scheint heute unvorstellbar, Gehalt, Rente oder andere Bezüge werden auf das Girokonto überwiesen. Miete, Versicherungen und andere Bezahlvorgänge werden über das Girokonto abgewickelt. Und doch müssen 30 Millionen EU-Bürger ohne Girokonto leben, weil sie aus verschiedensten Gründen kein Girokonto eröffnen konnten. EU-Binnenmarktkommissar Barnier will diesen Zustand nun so bald wie möglich ändern und den Banken ein Ultimatum setzen. Der Alltag ohne ein Girokonto ist nicht nur schwieriger, sondern auch teurer. Dies trifft aber vor allem Menschen, die finanziell ohnehin schon schlechter gestellt sind. Noch will Barnier den Banken eine Schonfrist einräumen. Werde sich die Situation in den nächsten Jahren aber nicht ändern, sieht er eine Pflicht per gesetzlicher Regelung vor. Dann werden Banken verpflichtet wirklich jedem Kunden ein Girokonto anzubieten.


EU-Richtlinie für Girokonten

Banken sehen den Vorwurf des EU-Binnenkommissars ganz anders. Bis jetzt gibt es lediglich eine Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses. Diese Empfehlung sieht vor, dass im Prinzip jedem Menschen ein Girokonto bereitgestellt werden solle. Allerdings ist diese Empfehlung nicht rechtlich bindend und tatsächlich erhält eben nicht jeder ein Girokonto. Auch Verbraucherschützer fordern eine einheitliche Regelung wann und unter welchen Bedingungen ein Girokonto bereitgestellt werden müsse. Die Sprecherin des Bundesverbands der Deutschen Banken sieht keinerlei Handlungsbedarf und ist der Ansicht, dass sich die Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses ausreiche. In Deutschland haben 99% aller Deutschen ein Girokonto. In Frankreich und Belgien gibt es bereits eine gesetzliche Regelung, allerdings sei hier der Anteil der Menschen, die ein Girokonto besitzen, auch nicht höher. So lautet das Argument des Bundesverbandes der Deutschen Banken. Verbraucherschützer sehen den Anteil derer, die kein Girokonto besitzen, aber immer noch als zu hoch an.


Girokonto ist nicht gleich Girokonto

In Deutschland ist die Zahl der Personen, die kein Girokonto genehmigt bekommen, sicherlich verschwindend gering. Und doch müssen einige Personengruppen für ihr Girokonto Einschränkungen hinnehmen und/oder überzogen hohe Gebühren bezahlen. Einige Kreditinstitute untersagen finanzschwächeren Kunden Leistungen, wie zum Beispiel das Einrichten von Daueraufträgen. Andere Banken geben ihren finanzschwachen Kunden keine EC-Karte aus oder belasten das Konto mit hohen Gebühren. Die Banken halten dagegen und zeigen auf, dass die bestehenden Regelungen ausreichend seien. Immerhin könne sich jeder Betroffene auch an einen Ombudsmann wenden, um Unstimmigkeiten klären zu lassen. Dass viele Menschen diesen Schritt aber gar nicht wagen oder von dieser Möglichkeit erst gar nicht wissen, lässt man als Argument nicht gelten. Zusätzlich wird die Möglichkeit des P-Kontos angeführt, doch auch das P-Konto wird nicht von jeder Bank oder Sparkasse widerspruchslos genehmigt. Auch beim P-Konto sind die Gebühren sehr unterschiedlich. Da das P-Konto aber eher eine versteckte Dienstleistung der Banken sei, ist es nahezu unmöglich einen Vergleich anzustellen und die Kosten vor Umwandlung des Girokontos zu vergleichen.


Kostenloses Girokonto nicht für Jedermann

Finanzschwache Verbraucher werden nicht allein bei der Genehmigung eines Girokontos benachteiligt, häufig können sie auch kein kostenloses Girokonto beantragen, denn zahlreiche kostenlose Girokonten sind an ein monatliches Mindesteinkommen gefunden. Liegt das monatliche Mindesteinkommen zwischen 900-1.000 Euro, ein durchaus üblicher Rahmen, können zum Beispiel Rentner, deren Rente gerade einmal die Grundsicherung erreicht, kein kostenloses Girokonto beantragen. Dies gilt auch für Einkommen aus Mini-Jobs und Leistungen aus Hartz IV. Menschen, die schon mit wenig Einkommen auskommen müssen, werden mit teuren Girokonten doppelt zur Kasse gebeten. Verbraucher mit einem höheren Einkommen werden zusätzlich belohnt. Nicht selten erhalten Schüler und Auszubildende eher ein kostenloses Girokonto als Rentner oder Hartz IV Empfänger. Die Kreditwirtschaft hatte sich schon 1995 auf das !Girokonto für Jedermann! verständigt. Das Girokonto für Jedermann wird als reines Guthabenkonto geführt und sollte eigentlich jedem zugänglich sein. Doch dieser Regelung scheint nach wie vor nicht jede Bank und Sparkasse nachzukommen. Schuldnerberatungen beklagen immer wieder, dass Girokonten nicht eröffnet werden oder grundlos gekündigt werden. Da eine freiwillige Selbstverpflichtung bis heute scheinbar nicht ausreicht, bleibt zu hoffen, dass eine EU-Regelung geschaffen wird, die für jede Bank und Sparkasse gesetzlich verpflichtet ist.



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