Kostenloses Girokonto P Konto
Die Einführung des P-Kontos
Bereits seit dem 01.07.2010 besteht die Möglichkeit sich ein so genanntes P-Konto bei der Bank zu eröffnen. Das P-Konto bietet verschuldeten Menschen die Möglichkeit frei über einen gesetzlich festgelegten Betrag zu verfügen und diesen Betrag vor dem Zugriff von Gläubigern zu schützen. Die Verbraucherzentrale NRW hat 1 Jahr nach der Einführung Bilanz gezogen und festgestellt, dass die Möglichkeit des P-Kontos kaum genutzt wird. Das Pfändungsschutzkonto ist bei vielen Menschen schlichtweg unbekannt und Banken und Sparkassen tun kaum etwas dafür den Bekanntheitsgrad zu steigern. Doch genau dies wäre eigentlich dringend notwendig, denn zum Ende dieses Jahres laufen andere Möglichkeiten aus, das Konto vor dem Zugriff der Pfändung zu schützen. Bis zum 31.Dezember 2011 hat jeder Kontoinhaber noch die Möglichkeit vom Amtsgericht einen Betrag vom Arbeitslohn von der Pfändung ausschließen zu lassen. Sozialleistungen sind ohnehin pfändungsfrei, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach der Gutschrift auf dem Konto ausgezahlt werden. Beide Möglichkeiten entfallen zum genannten Stichtag, hat der Kontoinhaber sein Konto dann in ein P-Konto umwandeln lassen, läuft er Gefahr, dass Gläubiger sein Konto leerräumen. Das zu Unrecht gepfändete Geld wieder zurück zu holen, kann unter Umständen Wochen dauern, bis dahin müssen aber alle laufenden Kosten weiterhin bezahlt werden.
Definition des P-Kontos
Mit dem P-Konto steht dem Schuldner jeden Monat ein pfändungsfreier Betrag in Höhe von 1028,89 Euro zur
Verfügung. Als Einkommen werden berücksichtigt: Arbeitseinkommen, Renten oder Sozialleistungen, Zuwendungen
Dritter - etwa Rückzahlungen vom Energieversorger oder Geldgeschenke. Außerdem kann der Schuldner von seinem
P-Konto Überweisungen tätigen, wie etwa monatlich wieder kehrende Zahlungen wie Miete, Strom und Gas oder die
Telefonrechnung. Bei einem herkömmlichen Pfändungskonto ist dies in der Regel nicht möglich und birgt für den
Schuldner erhebliche Nachteile und Probleme. Der Freibetrag richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen
des Schuldners. Der genannte Freibetrag ist der so genannte Grundfreibetrag. Dieser kann sich durch Kindergeld
und Unterhaltsverpflichtungen erhöhen. Einem verheirateten Familienvater mit zwei Kindern steht ein monatlicher
Freibetrag in Höhe von 2215,57 Euro monatlich zu.
Wie wird der Freibetrag erhöht?
Leider wissen viele Menschen nicht einmal, dass sie ihren Freibetrag auch erhöhen lassen können. Erhältlich ist
eine Bescheinigung, die von Sozialleistungsträgern, Familienkassen, Arbeitgebern oder anerkannten
Schuldnerberatungsstellen ausgestellt werden. In dieser Bescheinigung werden alle Freibeträge eingetragen, soweit
sie berechtigt sind. Die Bescheinigung muss dann bei der Bank vorgelegt werden. Ohne die Bescheinigung wird alles
über die Summe von 1028,89 Euro weggepfändet. Das kann für eine Familie mit Kindern äußerst unangenehme Folgen
haben, denn das gepfändete Geld wiederzubekommen ist nahezu unmöglich. Auch wenn der Fehler bei der Bank liegen
sollte, bleibt dem Kontoinhaber nur noch der Weg der Klage und der kann langwierig werden.
Wer kann ein P-Konto eröffnen?
Grundsätzlich kann jeder sein Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen. Die Bank oder Sparkasse darf dies nicht
verwehren, das Recht auf ein P-Konto ist ein gesetzlich verbrieftes Recht (§ 850k VII ZPO). Um einen Missbrauch zu
verhindern, zum Beispiel um mehrere Freibeträge illegal zu sichern, wird das P-Konto bei der Schufa eingetragen.
Kontoinhaber, die mehr als ein Girokonto führen, dürfen nur ein Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen. Das Führen
mehrerer P-Konten ist verboten.
Was kostet ein P-Konto?
Die Kosten für ein P-Konto sind gesetzlich nicht vorgeschrieben. Dies bedeutet konkret, jede Bank und Sparkasse kann
die Kosten für ein P-Konto selbst festlegen. Die Bundesregierung ging mit der Einführung des P-Kontos davon aus, dass
ein P-Konto zu den allgemeinen Preisen eines normalen Girokontos geführt wird. Leider hat sich in der Praxis gezeigt,
dass einige Banken die Umwandlung des P-Kontos nutzen, um die Gebühren zu erhöhen. Es kann sich also lohnen die
Angebote für P-Konten zu vergleichen. Vorsicht ist geboten bei so genannten Vermittlungsangeboten für P-Konten.
Unseriöse Vermittler versuchen mit Lockangeboten Vermittlungsgebühren zu kassieren. Es kann nur davon abgeraten
werden diese kostenpflichtigen Angebote nicht in Anspruch zu nehmen, sondern direkt bei der eigenen Bank eine
Umwandlung des Girokontos zu beantragen. Die Umwandlung selbst ist kostenlos, daher ist die Berechnung von Gebühren
völlig unsinnig. Lehnt die Bank ein P-Konto ab, kann man als Alternative noch ein so genanntes "Konto für Jedermann"
beantragen. Das Konto für Jedermann wird auf Guthabenbasis geführt und gewährt keinen Kreditrahmen, auch keinen
Dispositionskredit. In den letzten Jahren hat sich in der Praxis gezeigt, dass fast jede Bank oder Sparkasse ein
Konto für Jedermann eröffnet.