Kostenloses Girokonto Übersicht Newsartikel Rubrik Girokonto 2,5 Millionen Girokonten für Jedermann in Deutschland
Dienstag 25.10.2011 - Rubrik: Girokonto
In Deutschland soll die Empfehlung der Deutschen Kreditwirtschaft zum "Girokonto für Jedermann" sicherstellen, dass einem Verbraucher im Bedarfsfall ein Konto zu Verfügung gestellt wird. In der Regel handelt es sich dabei um ein so genanntes Guthabenkonto. Jedem Verbraucher soll es mit dem Girokonto für Jedermann möglich sein Gutschriften annehmen zu können und Überweisungen zu tätigen. Monatliche Zahlungen wie die Miete, das Telefon oder Versicherungen können ohne ein Girokonto nur schwer oder gar nicht vorgenommen werden. Außerdem reagieren zahlreiche Arbeitgeber ablehnend, wenn der Arbeitnehmer kein Girokonto besitzt. In Deutschland besitzen mittlerweile rund 2,5 Millionen Menschen ein Girokonto für Jedermann. Seit dem Jahr 2007, in diesem Jahr erfolgte die letzte Erhebung, stieg die Zahl um 400.000 Girokonten für Jedermann.
Freiwillige Empfehlung der Deutschen Kreditwirtschaft
Im Gegensatz zu anderen Ländern, in Frankreich und Schweden besteht eine gesetzliche Verpflichtung
für Banken und Sparkassen, besteht in Deutschland lediglich eine freiwillige Empfehlung für Banken
und Sparkassen. Allerdings sei Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten mit
2,5 Millionen Girokonten für Jedermann sehr gut aufgestellt. Dies betont die Europäische Kommission
und sieht keinen Handlungsbedarf eine gesetzliche Regelung zu fordern. Laut der Europäischen Kommission
liege es oftmals am Unwissen des Verbrauchers oder dessen Desinteresse, dass kein Girokonto
bereitgestellt wird. An der mangelnden Bereitschaft der Banken und Sparkassen läge es nicht, dass es
immer noch Verbraucher gäbe, die kein Girokonto besitzen. Dieser Meinung war auch die Regierung, eine
Initiative der SPD und Linken wurde abgelehnt.
Gesetzliche Regelung für das Girokonto für Jedermann wurde im Saarland abgelehnt
Auch in der saarländischen Regierung ist man sich einig, dass kein Handlungsbedarf bestehe und
die freiwillige Empfehlung der Deutschen Kreditwirtschaft völlig ausreiche. Eine Initiative der
SPD und Linken wurde nach einer heftigen Debatte abgelehnt. SPD und Linke wollten eine Änderung
des Sparkassengesetztes durchsetzen. Nach dem Willen der beiden Parteien sei es an der Zeit das
Sparkassengesetz zu ändern und die Sparkassen gesetzlich zu verpflichten ein Girokonto für
Jedermann anzubieten. In diesem Zusammenhang wurden auch die Dispozinsen heftig kritisiert, die
bei einigen Banken bis zu 17% betragen. Da es im laufenden Jahr noch keine Beschwerden über
abgelehnte Girokonten gab, sah die saarländische Regierung allerdings keinen Handlungsbedarf, die
Sparkassen kämen ihren Verpflichtungen in ausreichendem Maße nach. Sollte es dennoch zu Problemen
kommen, kann sich der Verbraucher an die Schlichtungsstelle der deutschen Kreditwirtschaft wenden
und den Fall innerhalb eines Monats klären lassen.
Achtung: Pfändungsschutz wird aufgehoben
In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass zum 01.01.2012 der
Pfändungsschutz für normale Girokonten aufgehoben wird. Mit Beginn des neuen Jahres werden
Einkünfte, und dazu zählen auch Sozialleistungen, nur noch über das P-Konto
vor Pfändungen geschützt. Einen ausführlichen Bericht zum P-Konto
finden Sie in unserer Rubrik Ratgeber links in der Navigationsleiste. Die neue Regelung gilt auch
für Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Dabei ist es wichtig zu beachten bei einer jetzt schon
bestehenden Pfändung das Girokonto in ein P-Konto umwandeln zu lassen, sonst kann der Kontoinhaber
mit der neuen Regelung ab dem nächsten Jahr nicht mehr über seinen pfändungsfreien Anteil verfügen.
Da ein gesetzlicher Anspruch auf die Umwandlung in ein P-Konto besteht, darf die kontoführende Bank
den Antrag nicht ablehnen. Der Kontoinhaber muss sich in diesem Zusammenhang rechtzeitig um seine
pfändungsfreien Freibeträge kümmern. Das Amtsgericht kann einen Beschluss über die Erhöhung des
Freibetrages erlassen.
Auch der Arbeitgeber, die Familienkasse, der Sozialleistungsträger oder die Schuldnerberatung können
eine Bescheinigung über die Erhöhung des Freibetrages ausstellen. Dieser Freibetrag darf dann nicht
gepfändet werden und steht dem Kontoinhaber zur Sicherung seines Lebensunterhaltes zur Verfügung.
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