Kostenloses Girokonto Übersicht Newsartikel Rubrik Girokonto Der Ärger um das P-Konto hört nicht auf
Freitag 28.10.2011 - Rubrik: Girokonto
In unserem letzten Newsbericht haben wir über die Entwicklung des P-Kontos, auch als "Konto für Jedermann" bezeichnet, berichtet. Nach unseren heutigen Recherchen sind wir erneut auf einen Bericht gestoßen der belegt, dass der Ärger um das P-Konto nicht aufhört und spätestens mit der endgültigen Einführung Anfang Januar 2012 in ein Chaos führen wird. Offenbar nutzen Banken und Sparkassen die gesetzlich verpflichtende Umstellung, um den Kunden mit enorm hohen Gebühren zu belasten, teilweise sogar bloßzustellen und die Umstellung durch schwer verständliche Schikanen zu erschweren. Lediglich Privatbanken haben eine freiwillige Selbstverpflichtung unterzeichnet, allen anderen Banken und Sparkassen bleibt es selbst überlassen ihren Kunden ein P-Konto anzubieten. Die Not der Menschen wird zum Teil schamlos ausgenutzt. Verbraucherschützer und Schuldnerberater schlagen wieder einmal Alarm, die Zeit wird knapp, die Regierung befindet es aber bis zum heutigen Tag nicht für nötig eine gesetzliche Grundlage für das P-Konto (Pfändungsschutz-Konto) zu schaffen. Das Pfändungsschutz-Konto ist ab dem 01.01.2012 die einzige Möglichkeit den Pfändungsschutz zu erhalten. Der Weg über das Vollsteckungsgericht fällt mit diesem Datum weg.
Es sollte eine unbürokratische Lösung werden
Das eigentliche Ziel der Regierung, eine unbürokratische Lösung zu finden, scheint zumindest bis
jetzt vollkommen misslungen zu sein. Der Gesetzgeber hat das P-Konto vorgestellt, das finanzschwachen
Kunden die Möglichkeit geben sollte das Existenzminimum ohne großen bürokratischen Aufwand erhalten
zu können. Gläubiger können das P-Konto nicht mehr blockieren, die pfändungsfreie Summe von 1028,89
Euro monatlich für eine Person verbleibt automatisch auf dem Konto. Miete und Lebensunterhalt sollen
so besser geschützt werden, der Weg zum Amtsgericht und die damit verbundenen bürokratischen Umstände
sollten eigentlich abgeschafft werden. So gut der Ansatz, so schlecht die Umsetzung. Viele Banken
erschweren ihren Kunden die Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto und kommen der Aufforderung nur
sehr zögerlich nach.
Umwandlung kostenlos- Gebühren horrend
Die Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto soll kostenlos sein und hat der Verbraucher den Weg
dorthin erst einmal geschafft, kann er sich schon glücklich schätzen. Doch dann werden Gebühren
berechnet, die mit keinem vernünftigen Grund zu rechtfertigen sind. Bis zu 27,00 Euro monatliche
Kontoführungsgebühren werden berechnet. Wie die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz berichtete,
werden Kunden sogar mitunter in der Schalterhalle öffentlich bloßgestellt. Ein Unding, sieht man
sich einmal die vielen kostenlosen Girokonten an und die zahlreichen Girokonten, die mit weitaus
geringeren Kontoführungsgebühren geführt werden. Die enorm hohen Gebühren für das P-Konto sind
nicht gerechtfertigt, denn mit der Umstellung vereinfacht sich auch der Aufwand für die kontoführende
Bank. Da Gläubiger ein P-Konto nicht mehr blockieren können, sind keine manuellen Eingaben nötig,
Buchungen können wie gewohnt ausgeführt werden. Doch auch nach Abmahnungen und unterzeichneten
Unterlassungserklärungen stellt sich ein Großteil der Banken und Sparkassen stur. Die Schutzgemeinschaft
für Bankkunden vermutet, dass Banken und Sparkassen erst auf ein höchst richterliches Urteil warten,
bis sie ihr Vorgehen ändern.
Teure Kontoprodukte für Menschen in Not
Mit der Gesetzeslücke hat die Regierung Tür und Tor geöffnet in Not geratene Kunden auszubeuten und
deren Not regelrecht auszunutzen. Verbraucherschützer fordern erneut, dass gesetzlich festgelegt
werden muss nach der Umwandlung das P-Konto zu den gleichen Gebührensätzen wie vorher weiter zu
führen. Hinzu kommt die Forderung, dass der Bankkunde die Umwandlung gesetzlich einklagen kann. Zu
beiden Forderungen fühlt sich die Regierung nicht verpflichte und sieht nach wie vor keinen
Handlungsbedarf. Im Januar erwarten Verbraucherschützer dann endgültig ein Chaos. Nicht nur die
beiden Forderungen werden erfüllt, in vielen Banken ist nicht klar welche Formulare anerkannt
werden und wo sie ausgestellt werden können. In vielen Fällen wurden wasserdichte Bescheinigungen
nicht anerkannt, weil der zuständige Berater die Formulare nicht anerkannt hat. Teilweise geschieht
dies aus reinem Unwissen, teilweise werden Bankkunden so schikaniert, um die endgültige Umstellung
hinaus zu zögern. Ganz besonders problematisch wird es für Familien, deren Freibetrag sich für jedes
einzelne Familienmitglied erhöht. Die Existenzsicherung wird bedroht, der Kunde wird gar nicht oder
nur sehr unzureichend beraten. Da nur ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umgewandelt werden
kann, ist der Verbraucher verpflichtet bei seiner Bank zu bleiben und kann kaum bis gar nicht wechseln.
Denn welche Bank eröffnet einem finanziell schwachen Kunden gerne ein Girokonto? Diese Frage kann man
sich sehr leicht selbst beantworten. Lesen Sie zur aktuellen Problematik auch unseren Informationsartikel
zum Thema P-Konto. Wir raten jedem betroffenen
Bankkunden die Umwandlung noch vor dem 01.01.2012 vorzunehmen und so das Einkommen und Sozialleistungen
vor der Pfändung zu schützen.
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