Kostenloses Girokonto Übersicht Newsartikel Rubrik Girokonto Das P-Konto darf nicht teurer als ein Girokonto sein
Freitag 18.03.2011 - Rubrik: Girokonto
Das P-Konto, auch Pfändungsschutzkonto, ist sehr häufig teurer als ein normales Girokonto. Doch wer ein P-Konto benötigt, befindet sich in einer schwierigen finanziellen Situation, denn das P-Konto soll den Kontoinhaber vor einer Pfändung schützen. Und genau in einer solchen Lage muss der Kontoinhaber auch noch teure Gebühren bezahlen, die nicht selten ein Vielfaches über den Gebühren für ein normales Girokonto liegen. Das Vorgehen der Banken ist gesetzeswidrig, wurde aber erst nach massiven Protesten von Verbraucherschützern geändert. Dazu bedurfte es aber erst einer Abmahnung, die vorherige öffentliche Kritik wurde seitens der Banken zunächst ignoriert.
Volksbank Mittelsachsen kein Einzelfall
Ausgelöst wurde die erneute Diskussion von der Verbraucherzentrale Sachsen. Diese hatte festgestellt,
dass die Volksbank Mittelsachsen für ein P-Konto monatliche Gebühren in Höhe von 15 Euro berechnet.
Ein normales Girokonto hingegen wird für monatlich 6 Euro geführt. Die Verbraucherzentrale Sachsen
schickte der Bank eine Abmahnung, erst daraufhin wurden die Gebühren des P-Kontos dem normalen
Girokonto angepasst und betragen nun ebenfalls 6 Euro. Die Volksbank Mittelhessen ist lange kein
Einzelfall, denn das Vorgehen der Banken ist dem Verbraucherzentrale Bundesverband lange bekannt.
Prinzipiell hat der Gesetzgeber festgelegt, dass es für die P-Konten keine zusätzlichen Gebühren
geben darf. Denn bei dem P-Konto handelt es sich keineswegs um ein neues Produkt, wie die Banken
gerne argumentierten, sondern vielmehr um ein normales Girokonto, welches lediglich umgewandelt
wurde. Das P-Konto wurde im Juli 201 eingeführt und sichert dem Kontoinhaber den derzeitigen Freibetrag
von rund 985 Euro monatlich. Dieser Freibetrag darf nicht gepfändet werden und ist so vor dem
Zugriff der Gläubiger gesichert. Sollten noch Unterhaltsverpflichtungen oder der Bezug von Kindergeld
hinzukommen, kann der Freibetrag auf Antrag auch erhöht werden. Wir berichteten bereits im Dezember
2010, siehe: P-Konto- Schutz oder Abzocke?
Der Zentrale Kreditausschuss beim Bundesverband Deutscher Banken widerspricht
Eine Sprecherin des Zentralen Kreditausschusses beim Bundesverband Deutscher Banken widerspricht
dem Vorwurf und äußerte, dass man nicht pauschal kritisieren dürfe. Ihrer Meinung nach hat der
Bankkunde genau wie beim Girokonto auch, die Möglichkeit zu vergleichen. Weder wird jedes Girokonto
kostenlos geführt, noch seien die Gebühren hier einheitlich geregelt. Sie sieht die Lage genauso
beim P-Konto. Der Kunde kann mit einem Vergleich der P-Konten durchaus sparen, indem er verschiedene
Anbieter miteinander vergleicht und sich für einen günstigeren Anbieter entscheidet. Der Zentrale
Kreditausschuss des Bundesverbandes Deutscher Banken geht nicht konform mit der Argumentation der
Verbraucherzentralen. Da mit einem P-Konto ein
höherer administrativer Aufwand verbunden ist, dürfe ein P-Konto sehr wohl teurer sein als ein
normales Girokonto. Der Kreditausschuss räumte aber auch ein, dass die Gebühren im Verhältnis zum
Aufwand liegen müssten. Und diesen Aufwand bemessen Verbraucherzentralen scheinbar anders als die
Banken selbst.
Wie hoch dürfen Zusatzgebühren ausfallen?
Verbraucherschützer haben errechnet, dass die Führung eines P-Kontos im Durchschnitt etwa 5-6 Euro teurer
sein. Demnach wären Gebühren für ein P-Konto in Höhe von maximal 6 Euro durchaus angemessen. Nach dieser
Berechnung müssen sich aber nicht grundsätzlich richten, denn jede Bank kann ihre Gebühren selbst berechnen
und begründen. Genau wie beim Girokonto bieten einige Banken ein kostenloses Girokonto
an, andere wiederum berechnen unter bestimmten Voraussetzungen Gebühren.
Eine einheitliche Gebührenordnung für das P-Konto wird es wohl auch in Zukunft
nicht geben. Dem Kunden bleibt letztlich nur die Möglichkeit die Angebote
für P-Konten zu vergleichen und ein günstiges P-Konto auszuwählen. Neben den Gebühren sollten auch die
zusätzlichen Leistungen verglichen werden, denn einige Banken schränken diese ein. Unter Umständen muss
der Kunde auf die Bereitstellung einer Kreditkarte verzichten, ein Vergleich lohnt sich, nicht nur um
Gebühren zu sparen. Die Verbraucherzentralen werden das P-Konto weiterhin beobachten, denn grundsätzlich
halten sie das Angebot für richtig und notwendig.
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