Kostenloses Girokonto Übersicht Newsartikel Rubrik Banken Das P-Konto als stabile Basis
Dienstag 07.09.2010 - Rubrik: Banken
Für jeden wird es unangenehm, sobald die Pfändung des Kontos droht – damit sind möglicherweise die Gläubiger zwar bezahlt, jedoch bleibt nichts mehr zum Leben übrig. Es können weder Mieten gezahlt werden, noch ist Bargeld verfügbar. Damit die allgemeine Misere nicht zum privaten Ruin und dem damit verbundenen, sozialen Abstieg wird, ist es seit dem 1. Juli 2010 möglich, das private Girokonto in ein so genanntes P-Konto umzuwandeln. Grundlage hierfür ist ein bestehendes Girokonto – doch was im ersten Moment sensationell erscheint, ist im zweiten Moment eine Option die gut durchdacht werden sollte.
Private Verschuldung und der Schutz vor dem sozialen Abstieg
Die Vorteile des Kontos liegen auf der Hand: Man erhält somit – trotz Pfändung – einen
monatlichen Freibetrag, mit welchem Mietkosten und Unterhaltskosten gedeckt sind; und
das obschon Gläubiger mit Ansprüchen im Nacken sitzen. Die Inszenierung des P-Kontos
ist eine Entscheidung, die den gegenwärtigen Statistiken absolut gerecht wird. Insgesamt
sind rund drei Millionen private Haushalte nicht mehr liquide – die Überschuldung ist
faktisch ein Massenphänomen, das sich für die meisten zu einer langfristigen
Schuldenphase entwickelt. Ein Teufelskreis aus dem Verbraucher meist ohne Hilfe
nur noch selten eigenständig herauskommen. Bislang erhielten Gläubiger mit der
anstehenden Pfändung ein Zugriffsrecht auf das Girokonto – heißt: sämtliche
Einnahmen, ungeachtet der Tatsache, woher diese stammen, konnten in Beschlag
genommen werden. Mit der Umwandlung in ein P-Konto sind sämtliche Einkünfte bis
zu dem Betrag von 985,15 Euro sicher und dürfen vom Finanzinstitut nicht frei
gegeben werden.
Das Pfändungskonto im Fall der Ehe
Sollten Kinder und Ehepartner mitversorgt werden müssen, kann der gesetzliche Grundfreibetrag
noch erhöht werden. Finanzexperten raten jedoch insbesondere im Falle einer Ehe, dass die
Ehepartner zwei Girokonten anlegen – zwei Mal der Grundfreibetrag macht unterm Strich mehr
Geld aus, als die Erhöhung des einzelnen Freibetrages zulässt.
Trotz Vorteil die negativen Aspekte betrachten
Obschon die Umwandlung in ein P-Konto jederzeit und vor allem auch innerhalb kurzer Zeit
möglich ist, gibt es einige Überlegungen, die man vorab in Betracht ziehen sollte: Es gibt
bislang noch keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto, weswegen die Eröffnung eines
solchen verwehrt werden kann und im Folgenden entsprechend auch eine Umwandlung in ein
P-Konto nicht möglich ist. Zwar kann der Freibetrag frei verwaltet werden, jedoch endet
damit die Bewilligung des Dispositionskredites – als Konsequenz der Umwandlung ist es
wahrscheinlich, dass der in Anspruch genommene Kredit sofort zurückgezahlt werden muss. Auch
Rücklagen können nur bedingt angelegt werden – diese sind nur in Höhe des monatlichen
Freibetrages erlaubt, alles darüber hinaus darf von den Gläubigern gefordert werden.
Die Erfahrungen mit dem geschützten Girokonto bis jetzt
Da schon seit dem 1. Juli 2010 solche Umwandlungen genutzt wurden, gibt es demzufolge
auch schon kritische Erfahrungswerte. So wurde bemängelt, dass die Kontoführungsgebühren
für ein solches P-Konto weitaus höher sind, als man es von den klassischen Konditionen
der normalen Girokonten gewohnt ist. Bei manchen liegen diese sogar bei 25 Euro jeden Monat.
Ratsam trotz Kritik
Fazit des neuen P-Kontos: Vergleicht man Vor- und Nachteile miteinander, kommt die
Umwandlung in ein P-Konto definitiv für Verbraucher mit Verschuldung in Frage – dabei
muss nur die Schuldenhöhe und die damit verbundene Tilgungszeit geklärt werden, damit
Rücklagen und beanspruchte Dispositionskredite nicht zu einem eigenständigen
Risiko werden.
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